Förderungen

für Ihre Ladeinfrastruktur vor Ort

Jetzt KfW Förderung für Privatbereich sichern

Sie können einen Antrag auf Förderung Ihrer privaten Ladestation stellen. Förderfähig sind neu installierte Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden. Die Förderung kann von Mietern, Eigentümern, Vermietern oder von Wohnungseigen-tümergemeinschaften beantragt werden. Förderfähig sind dabei:

  • Kosten für den Kaufpreis einer neuen Ladestation
  • Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation,
    inklusive aller Installationsarbeiten

 

Öffentliche Förderung für Ihr Business beantragen

Bei der staatlichen Förderung „Ladeinfrastruktur vor Ort“ werden öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge und der dazugehörige Netzanschluss mit Förderquoten bis zu 80 % unterstützt. Berechtigt sind alle natürliche Personen, kleine und mittlere Unternehmen.

Für die Anpassung des Netzanschlusses ist eine maximale Förderung bei Niederspannung von bis zu 10.000 € möglich und zusätzlich oder allein je Ladepunkt eine Förderung des Normalladepunkt (11-22 kW) bis zu 4.000€ und bei einem Schnellladepunkt (bis 50 kW) bis zu 16.000€ möglich.

Voraussetzungen für die Förderung der Ladestationen ist das vertragsbasierte Laden durch beliebige Roaming Anbieter (z.B. EnBW mobility+), als auch das Ad-hoc Laden („spontanes Laden“ & bezahlen) mit den dazugehörigen Preisangaben, welche öffentlich ersichtlich sein müssen. Ebenfalls muss das Mess- und Eichrecht sowie die allgemeine Ladesäulenverordnung beachtet werden (z.B. Kennzeichnung des Parkplatzes und Auffinden der Ladestation durch andere Fahrstromanbieter). Dazu gehört auch die Zugänglichkeit der Ladestation, welche mindestens 12/6 am besten jedoch 24/7 gegeben sein muss. Ebenfalls muss die Ladestation durch den Antragssteller mindestens 6 Jahre im Betrieb sein, als auch muss der Betrieb der Ladestation durch Grünstrom sichergestellt werden. Hier kann entweder auf ein Zertifikat des Stromanbieter zurückgegriffen werden, oder die Eigenproduktion durch Photovoltaik Anlagen genutzt werden.

Die Förderung erfolgt in 4 Schritten:
  1. Antragsstellung über das easy-Online Förderportal
  2. Errichtung der Ladestation nach erfolgreicher Genehmigung des Antrag
  3. Verwendungsnachweis über Errichtung & Inbetriebnahme der Ladestation einreichen und nach Anschließender Prüfung kommt es zur Auszahlung
  4. Berichterstattung über den Betrieb der Ladestation über die Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Elektroinstallationsbereich möchten wir Sie bei der Umsetzung Ihres Projektes und Einstieg in die Elektromobilität unterstützen.

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