Wie bereits in unserem Beitrag „Installationshöhen von Lichtschaltern und Steckdosen im Eigenheim„ erwähnt, ist die Installation von Steckdosen im Bad an gewisse Vorschriften geknüpft. Denn hier trifft Feuchtigkeit auf Strom! Deshalb müssen auch bei der Lampeninstallation bestimmte Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Diese sind festgelegt in der Norm DIN VDE 0100, Teil 701. Diese Norm unterscheidet zwischen verschiedenen Raumzonen und drei Schutzbereichen, auf welche wir in diesem Beitrag näher eingehen wollen.

 

Schutzbereich 0

Dieser umfasst den Innenraum der Bade- und Duschwanne.

Es dürfen hier ausschließlich Leuchten der Schutzart IP X7, welche gegen die Folgen von Eintauchen geschützt sind, eingesetzt werden. Also Lampen und Leuchten mit Schutzkleinspannung bis AC 12 Volt (AV= „alternating current“ für Wechselspannung) oder batteriebetriebene Geräte. Diese müssen ausdrücklich zur Installation innerhalb des Wannenbereichs zugelassen sein. Eine Unterwasserbeleuchtung wie z.B. in einem Whirlpool ist nach Anforderung ebenfalls erlaubt.

 

Schutzbereich 1

Umfasst die Flächen über Bade- oder Duschwanne bis zu einer Höhe von 2,25 Metern über dem Fußboden. Im Umkreis von 60 cm rund um Brausekopf bzw. Bade- oder Duschwanne müssen die Leuchten mindestens der Schutzart IP X5 und somit geschützt gegen Strahlwasser entsprechen. Gibt es keine Dusche, muss ein Radius von 120 Zentimetern um den Brausekopf in der Halterung eingehalten werden. Innerhalb des Bereiches dürfen dann ebenfalls nur Leuchten mit Schutzkleinspannung bis AC 25 Volt oder DC 60 Volt (DC=“direct current“ für Gleichspannung) betrieben werden. Daher ist nur der Einbau von fest installierten Verbrauchsgeräten (z.B. Boiler, Lüftungsgeräte) erlaubt, wobei elektrische Zuleitungen zu diesen Geräten immer senkrecht verlegt werden müssen.

Aber Achtung, Transformatoren dürfen weder im Schutzbereichen „0“ noch „1“ montiert werden.

 

Schutzbereich 2

Dieser Bereich grenzt direkt an den Schutzbereich 1 an. In diesem Bereich gelten Flächen mit einer Tiefe von 60 cm vor Badewanne oder Dusche und an den Wandseiten bis zu einer Höhe von 2,25 m ab Fußbodenoberkante. Es gelten die gleichen Anforderungen wie im Schutzbereich 1, wobei die Lampeninstallation nur einen Mindestschutz der Schutzart IP X4 aufweisen muss und ein Waschmaschinenanschluss möglich ist. Steckdosen und Lichtschalter sind jedoch nicht zulässig.

 

Schutzbereich 3

Dazu gehören Flächen mit einer Tiefe von 240 Zentimeter vor Schutzbereich 2 und an den Wandseiten wieder bis zu einer Höhe von 2,25 Meter ab Fußbodenoberkante. Hier sind Steckdosen und Schalter erlaubt, vorausgesetzt sie sind mit einer FI-Schutzeinrichtung versehen. Auch die Installation von Verbindungsdosen ist im Bereich 3 erlaubt. Nicht erlaubt sind Leitungen, und zwar in allen Bereichen, die zur Versorgung anderer Räume dienen.

Allgemein ist noch wichtig zu erwähnen, dass in den Schutzbereichen „0“, „1“ und „2“ weder Schalter noch Steckdosen angebracht werden dürfen. Ausgenommen sind Schalter, welche direkt in Lampen eingebaut sind, aber nur unter der Voraussetzung das sie die Schutzart der Leuchte nicht herabsetzen. Stromkreisleitungen für die Beleuchtung können allerdings nur im Bereich „2“ und somit im verbleibenden Raum verlegt werden. Außerhalb der definierten Schutzbereiche müssen Leuchten keine höhere Schutzart aufweisen.

Um jedoch sicher zu gehen, in welchem Schutzbereich was eingehalten werden muss, ist es immer sinnvoll einen Elektriker zu Rate zu ziehen. Gerne stehen wir beratend zur Seite um gemeinsam mit Ihnen zuerst eine Elektroplanung durchzuführen und im weiteren auch gerne die Installation ausführen.

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