Die DGUV V3 Messung trat am 01.04.1979 erstmals unter dem Namen VGB 4 und BGV 3 in Kraft und ist eine Verordnung der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Verordnung dient der Sicherheit in Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen und regelt die Überprüfung von unter Spannung stehenden, ortsfesten aber auch ortsveränderlichen Betriebsmittel. Dies können unter anderem z. B. Maschinen und Anlagen, aber auch Wasserkocher oder andere elektrische Geräte sein. Die eigentliche Absicht dieser Verordnung ist es, zu gewährleisten, dass diese Geräte zuverlässig arbeiten und Unfälle oder Verletzungen von Mitarbeitern verhindert werden.

Wer ist für die DGUV V3 Messung verantwortlich?  

Verantwortlich für die Durchführung einer Prüfung, ist jeder Unternehmer und Betreiber der unter Spannung stehende elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen im Einsatz hat. Das bedeutet sie haben für die Planung und den fristgerechten Ablauf einer Prüfung Sorge zu tragen.

Was gehört zu den Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel die geprüft werden müssen?

Zu elektrischen Maschinen und Anlagen gehören beispielsweise Sicherungskästen, Verteilerkästen oder das Leitungsnetz mit sämtlichen Steckdosen. Diese müssen alle vier Jahre geprüft werden. Ortsveränderliche Betriebsmittel sind z. B. Bohrmaschinen, Drucker oder die Kaffeemaschine im Pausenraum sowie Verlängerungskabel. Diese sind in der Regel jährlich zu prüfen.

Was geschieht, wenn die Überprüfung nicht durchgeführt wird?     

Bei nicht Durchführung der fristgerechten Messungen ist man als Unternehmer bei Schäden, Unfällen oder Verletzungen, voll haftbar! Eine Folge daraus wäre, dass die Unfallversicherung in diesem Fall die Zahlung des Schadenersatzes ganz oder teilweise verweigert. Des Weiteren handelt es sich bei Unterlassung der Prüfpflicht um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld oder auch mit Haftstrafen belegt werden können.

Wann muss nach DGUV V3 geprüft werden? 

Gemäß DGUV V3 müssen Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen, unabhängig, ob ortsfest oder –veränderlich, auf einen ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Dies muss immer

  • vor der ersten Inbetriebnahme,
  • nach einer Erweiterung oder Instandsetzung und
  • in bestimmten Zeitintervallen

erfolgen. Für manche elektrischen Maschinen und Geräte gibt es zudem noch andere Gesetze und Bestimmungen, die vorschreiben, wann eine Überprüfung stattfinden muss. Das Medizinproduktegesetz sieht zum Beispiel vor, dass medizinische Geräte und Anlagen mindestens alle zwölf Monate kontrolliert werden müssen.

Wie läuft eine DGUV V3 Messung ab? 

Die Messung nach der DGUV V3 läuft nach einem festen Schema ab und findet grob in drei Schritten statt. Als erstes erfolgt eine Sichtprüfung der Anlagen und Betriebsmittel. Der Zweck ist mögliche Schäden wie beschädigte Kabel vorzeitig festzustellen. Anschließend erfolgt eine Funktionsprüfung. Dabei werden die Anlagen und Betriebsmittel im Betrieb auf die richtige Funktion kontrolliert. Im letzten Schritt erfolgt die Prüfung mit den passenden Messgeräten. Diese kontrollieren zum Beispiel, dass Maximalwerte wie die Spannung von Maschinen und elektrischen Betriebsmittel nicht überschritten werden. Somit lassen sich Probleme aufspüren, welche mit dem bloßen Auge oder während des Betriebes nicht aufgefallen werden.

Wer darf eine Prüfung durchführen?     

Die Überprüfung nach der DGUV V3 muss von einer Fachperson durchgeführt werden. Dabei sollte ein externes Unternehmen oder einem(-r) Elektriker/ -in Person zur Prüfung herangezogen werden. Laut Gesetzgeber muss die Person gewisse Voraussetzungen mit sich bringen. Dies bedeutet das nur sogenannten befähigten Personen oder Elektrofachkräften die Messungen durchführen dürfen. Zudem muss eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr nachgewiesen werden. Weitere Voraussetzungen sind, dass der/ die Prüfer/ -in weiß, wie die DGUV V3 Prüfung abzulaufen hat, sie mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Mess- und Prüfgeräte vertraut sind. Denn nur dann kann ein korrekter E-Check durchgeführt werden.

Wie sieht ein Nachweis der Überprüfung aus?

Jeder Check von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach DGUV V3 muss nachgewiesen werden. Dieser Nachweis erfolgt meist über ein Prüfprotokoll, welches nach der Überprüfung ausgehändigt wird. Zusätzlich bekommen die Maschinen und Betriebsmittel ein „Prüfsiegel“, welcher als weiterer Nachweis über die Durchführung der DGUV V3 Messung dient.

Fazit

Eine regelmäßige und korrekte Prüfung nach DGUV V3, sollte nicht nur für einen Nachweis gegenüber der Versicherung durchgeführt werden, sondern vor allem für die Sicherheit des Personals. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass vor allem die notwendigen Richtlinien eingehalten werden.

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