Eindeutig ja, bei allen neuen Gebäuden gilt anhand der aktuellen VDE-Normen eine Pflicht für einen Überspannungsschutz. Diese besteht seit Oktober 2016 und eine Übergangsfrist ist seit dem 14. Dezember 2018 verstrichen. Aber warum besteht diese Pflicht und warum sollte man sich mit dem Thema Überspannung einmal auseinandersetzen? In Deutschland wurden 2019 329.000 Blitzeinschläge registriert. Von dieser Zahl geht für jeden Gebäudebesitzer eine potenziale Gefahrenquelle aus. Schlägt ein Blitz ins Haus ein, dann kommt es zu einem Überschlag und ein Strom der Stärke von rund 300.000 Ampere fließt. Dies bedeutet Gefahr für die Elektronik und es entsteht eine gewisse Überspannung. Deshalb soll die Installation eines Überspannungsschutzes dazu dienen, Folgen und Auswirkungen einer solchen Überspannung in Gebäuden zu vermeiden. Dabei gilt dies, für so ziemlich alle denkbaren Objekte, in denen sich Menschen befinden und die Gebäude an Stromnetze und Schaltanlagen angeschlossen sind. Dies können unter anderem Energieverteilungen, Hausanschlüsse oder Zählerschränke sein.

Soweit so gut, jedoch spätestens jetzt stellt sich die Frage, gilt dies auch für Altbauten? Hier gilt der Grundsatz, dass bei allen bestehenden Gebäuden, bei welchen ab Dezember 2018 etwas erweitert, verändert oder nachgerüstet wurde, eine Pflicht besteht, die Technik auf den neusten Stand zu bringen. Ein Beispiel dazu wäre, wenn in einem Altbau nach Dezember 2018 neue Stromkreise oder eine PV-Anlage installiert wurden, muss auch der Überspannungsschutz nachgerüstet werden.

Ein optimaler Schutz stellt hierbei eine Kombination aus Überspannungsschutzmaßnahmen dar. Dazu zählt zum Beispiel ein Blitzstrom-Ableiter („Blitzableiter“), welcher als äußerer Schutz gilt und mit dem Potentialausgleich des Gebäudes verbunden werden muss. Eine zweite und wichtige Maßnahme wäre dann ein Überspannungs-Ableiter (Überspannungsschutzeinrichtung Typ 2) als sogenannter Mittelschutz. Dieser sollte in Gebäuden üblicherweise in den Etagenverteilern angebracht werden. Er dient dazu die verbleibenden Überspannungen bei einem Blitzschlag nach unten zu regeln.

Etwas spezieller und als dritte denkbare Maßnahme wären dann noch Überspannungsstecker als (Überspannungsschutzeinrichtung Typ 3) Feinschutz. Dieser schützt Steckdosen und die Steckverbindungen. Er reduziert die verbleibenden Überspannungen weiter auf das verkraftbare Maß von rund 230 Volt.

Doch bei allen denkbaren Schutzmaßnahmen, im Vordergrund steht auf jeden Fall der Schutz und die Sicherheit der Nutzer. Für eine pflichtgemäße Umsetzung sind in erster Linie Stromanschlussbesitzer verantwortlich. Zur Aufklärung und Installation sollte jedoch ein Elektroinstallateur herangezogen werden. Denn auch er trägt zur Sorgfaltspflicht bei. Und die Frage von Überspannungspflicht „ja“ oder „nein“, wäre somit aus der Welt geschafft.

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